Immobilie verwerten

Bei gekündigten Kreditengagements werden bei Banken, Investoren, Servicern oder institutionellen Anlegern eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, um Forderungen beizutreiben und Sicherheiten zu verwerten. Diese Maßnahmen werden unter dem Begriff Immobilienverwertung oder Kreditabwicklung zusammengefasst. Banken müssen Non-Performing Loans bzw. notleidende Kredite zu Lasten ihres Gewinnes wertberichtigen. Um ihren Verlust möglichst niedrig zu halten, kann eine Bank verschiedene Möglichkeiten nutzen: zum Beispiel die Kreditsanierung, notleidende Kredite zu verkaufen oder die Kreditabwicklung mit Verkauf oder Versteigerung der Immobilie.

Zur Kreditabwicklung gehören folgende mögliche Schritte:

  • Sicherheiten neu bewerten
  • Kredit wertberichtigen
  • Sicherheiten verwerten
  • Forderungen titulieren
  • Ratenzahlungen aushandeln
  • Vergleichs- bzw. Stundungsvereinbarungen treffen
  • Forderungsmanagement (telefonische, briefliche, persönliche Mahnungen)
  • Beauftragung von Inkassobüros
  • Zwangsvollstreckung mit Pfändungen durch einen Gerichtsvollzieher

Die Kreditabwicklung kann auf verschiedener Art und Weise beendet werden. Zum Einen mit der kompletten Rückzahlung der Schuld, zum Anderen mit der Erfüllung getroffener Vergleichsvereinbarungen. Ferner endet die Kreditabwicklung, wenn die Restforderung verjährt ist oder (in seltenen Fällen) die Kündigung zurückgenommen und der Kredit fortgeführt wird.

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