Immobilie aus Insolvenz

So finden Sie Ihren Ansprechpartner

Der Erwerb einer Immobilie aus einer Insolvenzmasse noch vor einer möglichen Zwangsversteigerung ist für den Kaufinteressenten unkompliziert und liegt im Regelfall 10 bis 30 Prozent unter dem Marktwert, in Ausnahmefällen auch darunter. Spezialisierte Makler können so Immobilien zum freihändigen Verkauf anbieten, noch bevor die Zwangsversteigerung öffentlich bekannt gegeben wird. Die Zahl der Haushalte und Gewerbetreibenden, die ihre Immobilien verlieren, ist wesentlich höher, als in den offiziellen Statistiken angegeben. Denn Immobilien, bei denen erst gar kein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet wird, erscheinen nicht in den Statistiken. Genau in diesem Feld agiert die A. Eissfeldt Unternehmensgruppe unter anderem auch.

 

Ihre Vorteile bei Insolvenzimmobilien

Der Kaufinteressent kann sich in aller Ruhe mit dem Makler beraten. Dieser verfügt über die notwendige Expertise um zeitnah entsprechende Immobilien bewerten zu können, da er auch aktuelle Markterhebungen in die Preisfindung mit einfließen lassen kann. Auch hält er die entsprechenden Unterlagen wie Grundbuchauszug, Flurkarte usw. bereit. Zudem kann der versierte Makler einvernehmliche Lösungen zwischen Kaufinteressenten, Gläubigerbanken und Insolvenzverwaltern herbeiführen. Ihm kommt dabei eine Art Moderatorenfunktion zu. Im Gegensatz dazu geben die Gutachten, die im Zuge von Zwangsversteigerungsverfahren von vereidigten Sachverständigen erstellt werden, selten den tatsächlichen Marktwert wieder. Gutachten sind oft zum Zeitpunkt der Versteigerung nicht mehr aktuell. Die Verkehrswertgutachten sind teilweise mehr zwei Jahre alt. Einerseits ist der Marktwert eine Größe die schwer greifbar ist, andererseits unterliegt er großen Schwankungen. Und der Sachverständige ist kein Makler! Seine Basisdaten sind oft veraltet.

 

Besichtigen Sie das Objekt

Prinzipiell gilt, dass die Bewohner (Mieter, Eigentümer) der gegenständlichen Immobilie einen Innenbesichtigungstermin verweigern können. Trotz eines rechtlichen Anspruchs auf eine Besichtigung haben oftmals weder das Gericht, der Gutachter oder der Zwangsverwalter die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen. Gedrucktes kann aber den persönlichen Eindruck von einer Immobilie nicht ersetzen. Auch hier kommt wieder die Moderatorenfunktion des Maklers zum Tragen, da dieser aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in aller Regel in der Lage ist, Innenbesichtigungstermine zu erreichen.

 

Stellen Sie die Finanzierung sicher

Bei Zwangsversteigerungen sind 10 Prozent des Verkehrswertes, der vom Gutachter ermittelt wurde, als Sicherheitsleistung zu zahlen. Erwerben Sie eine Immobilie vor der Zwangsversteigerung mit notariellem Kaufvertrag, müssen Sie keinerlei Sicherheitsleistung erbringen. Das Immobilienerwerbsgeschäft wird ganz normal beim Notar beurkundet. Aber auch hier gilt, dass Sie spätestens bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages mit Ihrer Bank oder mit uns die Gesamtfinanzierung geklärt haben sollten.

 

Ihr gerader Weg zum Immobilienkauf

Im Gegensatz zu Zwangsversteigerungen sparen Sie sich den zeitlichen Aufwand für das Entwickeln von Bietstrategien und -taktiken. Auch können Sie sicher sein, dass Sie die ausgewählte Immobilie bei Handelseinigkeit auch erhalten und nicht unter Umständen bei der Versteigerung überboten werden.

 

Im günstigen Einkauf liegt Ihr Gewinn

Als Kapitalanleger eröffnen sich Ihnen so ganz neue Wege zu hohen Renditechancen mit Immobilien. Die Gesamtrendite einer Immobilie setzt sich zusammen aus der laufenden Mietrendite und dem Wertsteigerungspotential. Der direkte Erwerb von Immobilien aus Insolvenzen bietet beste Voraussetzungen um den Grundstein für ein renditestarkes Immobilienportfolio zu legen.